Unser Übersetzungsbüro greift auf die Dienste von NETLOCK, dem führenden Anbieter elektronischer Dokumentenauthentifizierung zurück. Elektronisch signierte Privatdokumente mit voller Beweiskraft haben die gleiche Rechtswirkung wie gedruckte, handschriftlich signierte und abgestempelte Dokumente und werden EU-weit akzeptiert. |
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Unsere Signatur entspricht der eIDAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates von 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste und dem ungarischen Gesetz CCXXII von 2015 über die Regeln für elektronische Verwaltungs- und Vertrauensdienste und wird langfristig authentisch bleiben.
■ Validator der Europäischen Kommission für elektronisch signierte Dokumente
■ Elektronischen Unterschriftenprüfdienst der Ungarischen Regierung
■ Validator der Österreichischen Rundfunk und Telekom-Regulierungs-Gmbh
■ Adobe Reader / Acrobat Pro sofern die automatische Aktualisierung der Vertrauenslisten eingestellt wurde
■ e-Szigno der Software-Schmiede Microsec
Wir bieten weiterhin welche an. Die Sicherheitselemente lassen sich mittels Handy-Kamera über die Seiten Sicherheitselemente gedruckter Dokumente bzw. Nyomtatott dokumentumaink biztonsági elemei überprüfen.
Die Zukunft gehört jedoch elektronischen Übersetzungen und im Allgemeinen: Urkunden, weil sie fälschungssicher sind.
Unsere Dokumente werden gemäß der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen signiert. Artikel 22 klärt den Rechtsstand des eIDAS wie folgt:
(1) Jeder Mitgliedstaat sorgt für die Aufstellung, Führung und Veröffentlichung von Vertrauenslisten, die Angaben zu den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, für die er verantwortlich ist, und den von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdiensten, umfassen.
Wie auf dem Zertifikat angegeben, ist die Quelle des Vertrauens die European Union Trusted Lists, kurz EUTL; zu den angeführten ungarischen Vertrauensdiensteanbieter gehört u.a. die NETLOCK AG.
Artikel 35 Rechtswirkung elektronischer Siegel besagt:
(3) Ein qualifiziertes elektronisches Siegel, das auf einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht, wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifiziertes elektronisches Siegel anerkannt.
Artikel 41 über die Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel besagt zudem:
(3) Ein in einem Mitgliedstaat ausgestellter qualifizierter elektronischer Zeitstempel wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter elektronischer Zeitstempel anerkannt.
Artikel 52 über das Inkrafttreten bekräftigt nochmal, dass...
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Auf Grundlage der Vorangehenden haben alle Ämter und Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unsere Übersetzungen mit elektronischer Signatur als unsere Arbeit anzuerkennen.
AcrobatReader und AcrobatPro von dem Software-Hersteller Adobe sind die am meisten verbreiteten PDF-Reader; auch das Dateiformat PDF selbst ist ein Produkt von Adobe Systems. Nach dem eIDAS-Standard signierte Dokumente können mit AcrobatReader und AcrobatPro geprüft werden.
Seit Menschen Dokumente ausstellen, gibt es Methoden, diese zu beglaubigen, damit der Empfänger die Gewissheit hat, dass es tatsächlich von der Quelle stammt, welche zur Ausstellung des Dokuments befugt ist.
Es wurden Wachssiegel, individuelles Papier und Tinte benutzt, Beamte aber auch Übersetzer verwendeten (und verwenden bis heute) Siegeln, Anwälte und Notare Trockenstempel, und auch die händische Unterschrift findet bis zum heutigen Tag Verwendung. Dokumente die strengste Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, wie z.B. Banknoten, sind mit zahlreichen sichtbaren und unsichtbaren Sicherheitselementen versehen.
Welche Techniken aber auch immer von Autoritäten entwickelt wurden, lernten andere früher oder später zu fälschen; auch die Unterschrift anderer läßt sich ja einüben. Aus diesem Grund hat man im 21. Jahrhundert angefangen, digitale Lösungen für Signaturen auszuarbeiten.
Die Echtheit elektronisch signierter Dokumente kann mit Hilfe von internetfähigen Rechnern mit entsprechenden Anwendungen überprüft werden. E-signierte Dokumente weisen auch nach, dass der Unterzeichner das Dokument mit dem aktuell lesbarem Inhalt erstellt hat, und kein Pixel seitdem verändert wurde. Durch Anklicken der Kopfzeile in PDF-Reader oder durch Hochladen auf online Validatoren bestätigt ein unabhängiger Dienstleister, wer (welche Organisation) und wann das Dokument erstellt hat.
Auch das Problem der Rückscheine gehört der Vergangenheit an. Bei der Zustellung übergab der Briefträger dem Empfänger einen versiegelten Umschlag und liess ihn den Rückmeldeschein unterschreiben. Doch was bescheinigt dieser Beleg genau? Einzig und allein die Tatsache einer Übernahme. Was sich in dem Umschlag befand, wurde nicht mitdokumentiert. Daher konnten Absender und Empfänger in der Vergangenheit alles Mögliche über den Inhalt des Dokuments – oder gar des Umschlags – behaupten.
Die Digitalisierung offizieller Dokumente bietet auch für dieses Problem eine Lösung. Bei der Überprüfung meldet der Dienstleister für Beglaubigungen nicht nur Name, E-Mail Adresse des Herausgebers und Zeitpunkt der Erstellung zurück, sondern auch dass das Dokument mit dem aktuellen Inhalt erstellt wurde.
Der Inhalt ist also von nun an unumstritten.
Die Unleugbarkeit der Zustellung wird von staatlichen Behörden zunehmend von Portalen wie das ungarische Kundenportal, Firmenportal (Ügyfélkapu, Cégkapu) sichertgestellt; Dokumente die dort landen gelten per Gesetz als zugestellt.
Fordern Sie hier ein Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung an