Unser Übersetzungsbüro nutzt die Dienste von NETLOCK, dem führenden Anbieter elektronischer Dokumentenauthentifizierung. Elektronisch signierte private Dokumente mit voller Beweiskraft haben die gleiche Rechtswirkung wie gedruckte, handschriftlich unterzeichnete und gestempelte Dokumente und werden EU-weit akzeptiert. |
Unsere Signatur entspricht der eIDAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates von 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste und dem ungarischen Gesetz CCXXII von 2015 über die Regeln für elektronische Verwaltungs- und Vertrauensdienste und bleibt langfristig authentisch.
Die Gültigkeit des Zertifikats der Übersetzung lässt sich online überprüfen mit dem:
... oder mit den Desktop-Anwendungen:
1. Öffnen Sie das elektronisch signierte Dokument in Adobe Reader oder Acrobat Pro. In der Kopfzeile finden Sie eine einfache Anleitung zur Validierung:
2. Klicken Sie auf die Kopfzeile. Der Anbieter der Dokumentenauthentifizierung bestätigt über das Internet (Internetverbindung erforderlich), dass das Dokument gültig ist.
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Signierzertifikat anzeigen'. Es wird bestätigt, wann das Dokument signiert wurde, dass es seitdem nicht geändert wurde und dass die Quelle des Vertrauens die Europäische Union ist:
Die bieten wir nach wie vor an. Ob die Sicherheitselemente vorhanden sind oder nicht, kann der Empfänger überprüfen, indem er mit der Handykamera den QR-Code auf der Rückseite scant. Wird ein Dokument mit deutscher Zielsprache gescannt, erscheint die Seite Sicherheitselemente unserer Dokumente mit Klausel, (bei ungarischer Zielsprache entsprechend die Seite Záradékolt dokumentumaink biztonsági elemei). Zum Testen starten Sie bitte die Kamera-App auf Ihrem Handy, fokussieren auf das folgende Bild und folgen dem Link:
Die Zukunft gehört jedoch elektronischen Übersetzungen und generell: Dokumenten, da sie fälschungssicher sind.
Unsere Dokumente sind gemäß der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen signiert. Artikel 22 klärt den rechtlichen Status von eIDAS wie folgt:
(1) Jeder Mitgliedstaat sorgt für die Aufstellung, Führung und Veröffentlichung von Vertrauenslisten, die Angaben zu den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, für die er verantwortlich ist, und den von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdiensten, umfassen.
Wie auf dem Zertifikat vermerkt, ist die Quelle des Vertrauens die European Union Trusted Lists, kurz EUTL; unter den angeführten ungarischen Vertrauensdiensteanbietern befindet sich auch die NETLOCK AG.
Artikel 35 Rechtswirkung elektronischer Siegel bestimmt:
(3) Ein qualifiziertes elektronisches Siegel, das auf einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht, wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifiziertes elektronisches Siegel anerkannt.
In Artikel 41 über die Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel heißt es weiter:
(3) Ein in einem Mitgliedstaat ausgestellter qualifizierter elektronischer Zeitstempel wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter elektronischer Zeitstempel anerkannt.
Artikel 52 über das Inkrafttreten bestätigt nochmals, dass...
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Auf Grundlage der Vorangehenden haben alle Ämter und Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unsere Übersetzungen mit elektronischer Signatur als unsere Arbeit anzuerkennen.
AcrobatReader und AcrobatPro sind die am weitesten verbreiteten PDF-Reader. (Wie auch das Dateiformat PDF sind sie Produkte von Adobe Systems, dem einflussreichsten Softwareanbieter im Bereich Kreativsoftware und Dokumentenmanagement-Tools.) Mit AcrobatReader und AcrobatPro können nach dem eIDAS-Standard signierte Dokumente geprüft werden.
Seit Menschen Dokumente ausstellen, gibt es Methoden, diese zu authentifizieren, damit der Empfänger sicher sein kann, dass das Dokument tatsächlich von der Quelle stammt, die zur Ausstellung berechtigt ist.
Wachssiegel, individuelles Papier und Tinte wurden verwendet, Beamte, aber auch Übersetzer benutzten (und benutzen) Siegel, Anwälte und Notare Trockenstempel, und auch die eigenhändige Unterschrift wird heute noch verwendet. Dokumente, die höchsten Sicherheitsanforderungen genügen müssen, wie z.B. Banknoten, sind mit zahlreichen sichtbaren und unsichtbaren Sicherheitsmerkmalen versehen.
Doch welche Techniken auch immer von der Obrigkeit entwickelt wurden, früher oder später lernten andere, sie zu fälschen. Deshalb hat man im 21. Jahrhundert begonnen, digitale Lösungen für Unterschriften zu entwickeln.
Elektronisch signierte Dokumente können mit Hilfe von internetfähigen Computern und entsprechenden Anwendungen auf ihre Echtheit überprüft werden. Elektronisch signierte Dokumente beweisen auch, dass der Unterzeichner das Dokument mit dem aktuell lesbaren Inhalt erstellt hat und seitdem kein Pixel verändert wurde. Durch Anklicken der Kopfzeile in PDF-Readern oder durch Hochladen auf Online-Validatoren bestätigt ein unabhängiger Dienstleister, wer (welche Organisation) wann das Dokument erstellt hat.
Auch das Problem der Empfangsbestätigungen gehört der Vergangenheit an. Bei der Zustellung übergab der Postbote dem Empfänger einen verschlossenen Umschlag und ließ ihn den Rückschein unterschreiben. Doch was genau bescheinigte dieser Beleg? Nichts anderes als den Empfang. Was sich in dem Umschlag befand, wurde nicht dokumentiert. Deshalb konnten Absender und Empfänger früher alles Mögliche über den Inhalt des Schriftstücks - oder des Umschlags - behaupten. Richter können ein Lied davon singen.
Die Digitalisierung amtlicher Dokumente bietet auch für dieses Problem eine Lösung. Der Authentifizierungsdienstleister meldet bei der Prüfung nicht nur den Namen, die E-Mail-Adresse des Ausstellers und das Erstellungsdatum zurück, sondern auch, dass das Dokument mit dem aktuellen Inhalt erstellt wurde.
Der Inhalt ist somit von nun an unstrittig.
Die Unleugbarkeit der Zustellung wird von den staatlichen Behörden zunehmend durch Portale wie das ungarische Kundenportal, das Firmenportal (Ügyfélkapu, Cégkapu) sichergestellt; Dokumente, die dort landen, gelten per Gesetz als zugestellt.
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