Normal
tägl. 1-6 Seiten |
Eilig
ca. 7+, bei Fachsprachen: 6+ S/Tag |
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Deutsch - Ungarisch Übersetzung
Ungarisch - Deutsch Übersetzung |
EUR/Anschlag
ca. EUR/Seite2 |
EUR/Anschlag
ca. EUR/Seite2 |
Fachsprache: Marketing, Fremdenverkehr | % | |
Fachsprache: Handel, Recht (z.B. Anträge, Beschlüsse), Technik (Gebrauchsanweisungen an Verbraucher) | % | |
Fachsprache: Recht (z.B. Verwaltungsverfahren, Schriftsätze der zweiten Instanz), Technik (z.B. Betriebsanweisungen für das Fachpersonal), Wirtschaft, Medizin (z.B. Befunde) | % | |
Fachsprache: Industrie, Finanzen, Medizin (z.B. Abschlussbericht nach OP) | % | |
Klausel (gedrucktes, mit Stempel versehenes, mit dem Original zusammengeschnürtes Dokument) | EUR + EUR/Seite | |
E-beglaubigtes Dokument (elektronisch signiertes PDF mit Zeitstempel) | EUR + EUR/Seite | |
Transkription von Tonmaterial | - % der Übersetzungsgebühr |
Mengenrabatt über 50 / 100 / 150 / 200 / 250 / 300 tausend Anschläge
(entspricht etwa 25 / 50 / 75 / 100 / 125 / 150 Seiten) |
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Für Auslandsstudierenden, Jobsuchenden, körperlich Beeinträchtigten | % |
Korrekturlesen (sprachliche Überprüfung) | % des jeweiligen Übersetzungspreises | |
Lektorieren (sprachliche und stilistische Überprüfung) | % des jeweiligen Übersetzungspreises |
1Alle Preise sind Bruttopreise. Der tatsächliche Preis kann aufgrund von Wiederholungen günstiger sein als der Anzeigenpreis multipliziert mit dem Anzeigenpreis, deshalb empfehlen wir die Zusendung des Quellmaterials. Anlieferung per E-Mail, Post oder persönlich im Büro. Versandkosten ins Ausland: AT: DE, CH: UK: US: EUR + EUR / Seite. Bezahlung gegen Proforma-Rechnung per Banküberweisung, Online-Banking oder Barzahlung.
2Die o.g. Seitenpreise beziehen sich auf eine volle Seite mit Anschlägen einschl. aller Schriftzeichen. Mindestbestellmenge: 1 durchschnittliche Seite.
Hier erfahren Sie was alles den Preis für Übersetzungen mitbestimmt
Eingaben an Behörden und Gerichte dürfen nicht von Laien übersetzt werden. Damit die Behörde erkennen kann, dass die Übersetzung von einem professionellen Übersetzungsbüro angefertigt wurde, gibt es zwei Möglichkeiten:
Unabhängig von der gewählten Lösung ist die Herkunft der Übersetzung nachvollziehbar, was von allen Behörden begrüßt wird.
Eine besondere Situation besteht in Ungarn, wo das ausschließliche Recht des Ungarischen Nationalen Amtes für Übersetzungen und Beglaubigungen (OFFI) gesetzlich verankert ist; innerhalb der Landesgrenzen darf nur dieses Übersetzungsbüro "hiteles" [wörtlich: glaubwürdige] Übersetzungen ausstellen. Eine Ausnahme bildet die Beglaubigung von FirmenDokumenten, die gemäß der MT-Verordnung 24/1986 (26.VI.) über Fachübersetzungen und Dolmetschen auch von qualifizierten Fachübersetzern außerhalb des OFFI beglaubigt werden können. Wenn Sie also Dokumente bei ungarischen Behörden einreichen müssen, erkundigen Sie sich, ob eine amtliche Beglaubigung eines Übersetzungsbüros ausreicht, oder bestehen Sie auf der Arbeit des OFFI. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es kein vergleichbares staatliches Übersetzungsbüro mit Monopolstellung. Daher wurden bisher alle unsere Übersetzungen von den jeweiligen Behörden und Ämtern akzeptiert. Unsere Übersetzungen von Anträgen, Bescheiden und sonstigen Schriftsätzen wurden in den verschiedensten Gerichtsverfahren verwendet und nicht ein einziges Mal zurückgewiesen oder beanstandet.
Die Behörden akzeptieren auch Übersetzungen von Auszügen, wenn der betreffende Richter/Beamte es nicht für erforderlich hält, das gesamte Dokument zu kennen, und wenn die gegnerische Partei - z. B. in einem Gerichtsverfahren - keine Einwände erhebt. Wir fertigen daher auch Auszugsübersetzungen an, jedoch gemäß den branchenüblichen Standards