Ein Gerichtsverfahren ist für die meisten Menschen eine Ausnahmesituation. Unsicherheiten, Erwartungen und Befürchtungen mischen sich. Ein guter Gerichtsdolmetscher kann diese Lage nicht auflösen – aber er kann dafür sorgen, dass Sprache nicht zusätzlich zu den Schwierigkeiten gehört.
Unsere Aufgabe ist es, den Nebel zu lichten. Nicht, indem wir den Ausgang Ihres Falls beeinflussen, sondern indem wir sicherstellen, dass jedes Wort dort ankommt, wo es ankommen soll.
Verständlich. Präzise. Belastbar.
Damit Sie im Gerichtssaal nicht allein stehen.
Die Qualität der Dolmetschung hängt maßgeblich von der Vorbereitung ab. Je mehr Hintergrundwissen wir haben, desto präziser und schlagfertiger können wir Ihre Interessen sprachlich vertreten. Helfen Sie uns, damit wir Sie optimal unterstützen können:
1. Die Basisdaten (für das Angebot): Damit wir schnell und konkret planen können, benötigen wir zunächst:
Worum geht es? (z. B. Scheidung, Sorgerecht, Erbschaft, Wirtschaftsstreit)
Wo und wann? (Ort, Gericht, Datum und Uhrzeit)
Zeitrahmen? (Voraussichtliche Dauer oder "von-bis")
Der Einstieg: Bitte senden Sie uns idealerweise die Ladung oder die Klageschrift zu.
2. Der Schlüssel zur Präzision (für die Verhandlung): Gerichtssprache ist extrem detailorientiert. Um Missverständnisse zu vermeiden und Fachbegriffe korrekt zu übertragen, sind folgende Unterlagen für uns Gold wert:
Schriftsätze der Gegenpartei (um Gegenargumente zu antizipieren)
Beweismittel und Sachverständigengutachten
Frühere Protokolle oder Beschlüsse (um die Vorgeschichte zu kennen)
Ihre Daten sind sicher: Wir wissen, dass diese Akten hochsensible Informationen enthalten. Seien Sie unbesorgt: Wir behandeln jedes Detail – ob mündlich oder schriftlich – streng vertraulich. Unsere Verschwiegenheitspflicht ist nicht nur gesetzlich gebunden, sondern auch in unserer Datenschutzerklärung verankert.
| Ungarisch-Deutsch Dolmetschen (abhängig von der Stundenanzahl) | - EUR / Stunde | |
| Aufpreis für Fachsprachen (Recht, Handel, Technik, Medizin) | 10 - 30% | |
| Aufpreis für Sofort-Auftrag | 50% | |
| Mengenrabatt (bei mehrtägigen Aufträgen) | 10 - 20% | |
| Fahrtkosten außerhalb von Budapest | 0,40 EUR / km | |
1Teilstunden werden viertelstündlich abgerechnet (keine „angefangenen Stunden oder Halbtage“). Mindestauftragsdauer: 2 Stunden. Bei mehrtägigen Einsätzen übernimmt der Auftraggeber die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Dolmetschers. Die genannten Preise sind Bruttopreise. Die Bezahlung erfolgt entweder im Voraus nach Erhalt einer Proforma-Rechnung per Banküberweisung oder in bar vor Ort (HUF, EUR, CHF, GBP, USD).
Die meisten unserer Mandanten sind deutschsprachige Personen oder Institutionen, die in Ungarn an einem Verfahren beteiligt sind – sei es als Partei, Zeuge, Angeklagter oder Rechtsvertreter. Besonders häufig kommen folgende Konstellationen vor:
Zivil- und Familienrecht
Wirtschafts- und Unternehmenssachen
Straf- und Verwaltungsverfahren
Doch jenseits der Kategorien gilt ein Grundsatz: Wer vor einem ungarischen Gericht sprachlich präzise auftreten will, braucht einen Dolmetscher, der das juristische Umfeld nicht nur übersetzt, sondern versteht.
Ein Gerichtsverfahren ist kein Ort des Zufalls. Jeder Satz, jede Formulierung kann entscheidend sein. Entsprechend umfassend unterstützen wir Sie – im, vor und nach dem Gerichtstermin.
Flüsterdolmetschen bieten wir in jenen Situationen an, in denen Personen nicht als Verfahrensbeteiligte gelten und daher weder sprechen noch aktiv eingreifen dürfen, jedoch dennoch verstehen müssen, was im Saal geschieht – etwa weil sie im Verfahren anderweitig interessiert sind. Es handelt sich um eine sehr leise, diskrete Mitübertragung des Gesagten, die ausschließlich dem Verständnis dient, ohne den Ablauf zu stören.
Wir begleiten Vorbereitungsgespräche, Aktenbesprechungen und Nachbesprechungen – denn Verfahren beginnen nicht erst im Gerichtssaal und enden nicht immer mit der gerichtlichen Entscheidung.
Wir fertigen präzise juristische Übersetzungen folgender Dokumente an:
Die Übersetzungen werden – je nach Bedarf – in Papierform (mit Beglaubigungsvermerk, Stempel, Unterschrift) oder elektronisch (mit qualifizierter elektronischer Signatur und Zeitstempel) erstellt.
Diese Formate wurden bislang von jedem ungarischen Gericht ausnahmslos akzeptiert. Kein einziges Dokument wurde je beanstandet oder verzögerte das Verfahren aus formalen Gründen.
Gerichtsdolmetschen ist nicht bloß Fachwissen; es ist Verantwortung. Das ungarische Protokoll gilt als verbindlich und bildet später oft die Grundlage der Entscheidung. Bereits kleine Unschärfen können große Wirkungen entfalten. Unsere Arbeit hat sich in zahlreichen Verfahren als präzise, belastbar und unanfechtbar erwiesen.
Diese Bilanz ist kein Zufall, sondern Ergebnis einer Haltung: Ein Dolmetscher ist Teil der verfahrensrechtlichen Architektur. Er darf weder kreativ sein, noch emotional, noch taktisch – aber er muss vorbereitet, konzentriert und unbestechlich präzise sein.
Vermögen, Gesundheit und geschäftliche Interna gehören zu den sensibelsten Bereichen eines Verfahrens – deren Schutz bildet den Kern unserer beruflichen Verschwiegenheit.
Alle Informationen – persönliche Daten, Dokumente, Gesprächsinhalte, Geschäftsgeheimnisse – werden strikt vertraulich behandelt.
Wir arbeiten im Einklang mit der DSGVO und der ungarischen Datenschutzgesetzgebung. Jede Datenverarbeitung folgt einem klaren Prinzip:
Was wir erfahren, bleibt dort, wo es hingehört – im Schutz des Mandats.
Hochwertige Gerichtsdolmetschung beruht auf mehr als Sprachgefühl. Sie verlangt ein seltenes Zusammenspiel aus akademischer Ausbildung, juristischem Verständnis, interdisziplinärem Denken und jahrelanger Praxis.
Die Erfahrung aus tausenden Seiten Fachübersetzung und zahlreichen Verhandlungen schärft jene Sensibilität, die im Gerichtssaal den Unterschied macht: wann ein Begriff „nur ungefähr“ stimmt, und wann er juristisch exakt getroffen ist.
„Wie früh sollte man einen Gerichtsdolmetscher buchen?“
So früh wie möglich. Verfahren sind komplex, und eine gründliche Vorbereitung setzt vollständige Unterlagen voraus.
„Wer bezahlt den Dolmetscher?“
Der Dolmetscher wird immer vom Auftraggeber bezahlt. Erfolgsabhängige Honorare existieren im Dolmetschwesen nicht – dies garantiert die Neutralität.
„Kann man die Dolmetsch- und Übersetzungskosten erstattet bekommen?“
Ja. Nach ungarischem Recht (Pp. § 81, § 102) können diese Kosten der unterlegenen Partei auferlegt werden. Analog dazu: Österreich (§ 41 ZPO), Deutschland (§§ 91–92 ZPO).
Entscheidend ist die exakte Leistungsbezeichnung auf der Rechnung – diese wird von uns stets korrekt geführt.